Ein erstes, unverbindliches Beratungsgespräch biete ich kostenlos an. Der erste Lese- und Rechtschreibtest ist kostenfrei, wenn sich eine Therapie anschließt.
Eine LRS- (Legasthenie- oder Dyslexie-) Therapie oder -Förderung gehört nicht zum Behandlungskatalog der Krankenkassen. Mein Honorar richtet sich nach den regional üblichen Preisen fachlich qualifizierter Einzelnachhilfe bzw. Sprachtherapie / Logopädie.
Gruppentherapie
Gegebenenfalls kann eine Gruppe gebildet werden. Dies ist allerdings nur dann sinnvoll, wenn eine vom Förderschwerpunkt her homogene Kleingruppe (2-3 Schüler) gebildet werden kann. Die Schüler oder Schülerinnen müssen altersmäßig und symptomatisch zueinander passen, damit mein Konzept der individuell ausgerichteten Ziele, Übungen und Methoden gewährt bleibt.
Eingliederungshilfe
Unter bestimmten Bedingungen kann eine Kostenübernahme beim Jugendamt beantragt werden, und zwar eine Eingliederungshilfe bei nachweislich über 6 Monate lang bestehenden emotionalen und psychischen Auffälligkeiten als Folge der LRS. Es muss also eine Bedrohung der seelischen Gesundheit und somit eine drohende seelische Behinderung nachgewiesen werden (§35a SGB VII). In Einzelfällen ist auch der Antrag auf Erziehungshilfe nach § 27 SGB VIII möglich, vorausgesetzt, dass ohne diese finanzielle Hilfe eine Erziehung zum Wohl des Kindes oder Jugendlichen – hier entsprechend seiner Beeinträchtigung des schulischen Lernens durch LRS – nicht geleistet werden kann.