Angemessene Lernbedingungen
Für 5 – 10 % aller Kinder reicht die schulische Förderung nicht aus, um Lesen und Schreiben altersgerecht zu erwerben, sondern sie bleiben hinter ihren Mitschülern zurück. Von Klassenstufe zu Klassenstufe wird der Abstand immer größer und das Niveau der Anforderungen immer höher. Ca. 4 % der Schüler sind von einer Legasthenie betroffen (so der Bundesverband Legasthenie).
Wenn die Diagnose „LRS“ der Schule vorliegt, können angemessene, ausgleichende Lernbedingungen für die betroffenen Schüler und Schülerinnen besprochen werden.
Die Zusammenarbeit von Schüler, Eltern, Therapeutin und Lehrkräften ist wichtig, um die Benachteiligung des Schülers, der Schülerin mit LRS auszugleichen.
Der Fokus auf den Stärken des Kindes oder Jugendlichen und der Nachteilsausgleich helfen, die Situation zu entspannen und den Teufelskreis von Frustration und negativem Selbstbild zu durchbrechen.
Nachteilsausgleich – Notenschutz
Nach dem Runderlass des Kultusministeriums NRW vom 19.7.1991 11 A 3.70-20/0-1222/91 (siehe Seite „Links“) müssen bei LRS Notenschutz und Nachteilsausgleich in der Schule umgesetzt werden. Die Eltern können bei der Schulleitung einfach (ohne besondere Gutachten) einen formlosen Antrag auf Nachteilsausgleich aufgrund einer diagnostizierten LRS stellen. Daraufhin wird ein Gespräch mit Eltern, Schüler und den Lehrkräften in die Wege geleitet, in dem bestimmte ausgleichende Maßnahmen festgelegt werden. Das können z. B. bei Klassenarbeiten und Prüfungen mehr Zeit sowie technische Hilsmittel oder Arbeitsblätter mit größerer Schrift oder auch eine andere oder abgeänderte Aufgabenstellung (z.B. Lückendiktat statt Diktat, keine Fehler-Finde-Aufgaben) sein. Auch das Vorgelesen bekommen der Aufgaben darf eingefordert werden, mündliche Überprüfung darf ermöglicht werden. In der „Arbeitshilfe für Lehrer“ vom Schulministerium NRW sind weitere Möglichkeiten aufgeführt (siehe Seite „Links“).
Auf die Benotung der Rechtschreibung soll in allen schriftlichen Fächern verzichtet werden. Statt dessen kann eine Bemerkung unter der Klassenarbeit hinzugefügt werden, die den Lernstand beschreibt und zum Weiterlernen motiviert. Der Anteil des Rechtschreibens ist bei der Benotung im Fach Deutsch und Fremdsprachen zurückhaltend zu gewichten. Prüfungen dürfen auch mündlich erfolgen. In den Zeugnissen kann in der Rubrik „Bemerkungen“ aufgenommen werden, dass die Schülerin oder der Schüler an einer zusätzlichen LRS-Fördermaßnahme teilgenommen hat.
Spezielle Förderung
Schulische Förderung muss über die Binnendifferenzierung im Klassenverband hinaus gehen. Empfohlen sind kleine, symptomatisch homogene Gruppen, die eine individuell zugeschnittene Förderung ermöglichen. Es sollten standardisierte Lese- und Rechtschreibtests durchgeführt und evaluierte Förderprogramme eingesetzt werden.