LRS – Nachteilsausgleich

 

Für Schüler / Schülerinnen mit der Diagnose „LRS“ sollten in der Schule Lern- und Prüfungsbedingungen vereinbart werden, die eine Benachteiligung gegenüber den Mitschülern ohne LRS ausgleichen.

Der Nachteilsausgleich und der Fokus auf den Stärken des Kindes oder Jugendlichen helfen zudem, die Situation des Schülers zu entspannen und den Teufelskreis von Frustration und negativem Selbstbild zu durchbrechen.

Nachteilsausgleich – Notenschutz

Nach dem Runderlass des Kultusministeriums NRW vom 19.7.1991 11 A 3.70-20/0-1222/91 (siehe Seite Profil: Links) müssen bei diagnostizierter LRS Notenschutz und Nachteilsausgleich in der Schule umgesetzt werden.

Die Eltern können bei der Schulleitung einfach (ohne besondere Gutachten!) einen formlosen Antrag auf Nachteilsausgleich aufgrund einer diagnostizierten LRS stellen.

Daraufhin wird ein Gespräch mit Eltern, Schüler und den Lehrkräften in die Wege geleitet, in dem bestimmte ausgleichende Maßnahmen festgelegt werden.

Das können z. B.  bei Klassenarbeiten und Prüfungen mehr Zeit, Arbeitsblätter mit größerer Schrift oder auch andere oder abgeänderte Aufgabenstellungen (z.B. Lückendiktat statt Diktat, keine Fehler-Finde-Aufgaben) sein. Technische Hilfsmittel können erlaubt werden, wie z.B. das Abfotografieren des Tafelbildes, wenn man nicht fertig wurde beim Abschreiben, Vorgelesen bekommen der Aufgaben darf eingefordert werden, mündliche Überprüfung darf ermöglicht werden.

In der „Arbeitshilfe für Lehrer“ vom Schulministerium NRW sind weitere Möglichkeiten aufgeführt (siehe Seite Profil: Links).

Auf die Benotung der Rechtschreibung soll in allen schriftlichen Fächern verzichtet werden. Statt dessen kann eine anerkennende Bemerkung unter der Klassenarbeit den Lernstand beschreiben und zum Weiterlernen motivieren.

Der Anteil des Rechtschreibens ist bei der Benotung im Fach Deutsch und Fremdsprachen zurückhaltend zu gewichten.

Prüfungen dürfen auch mündlich erfolgen.

Spezielle Förderung

Schulische Förderung muss über die Binnendifferenzierung im Klassenverband hinaus gehen.

Empfohlen sind kleine, symptomatisch homogene Gruppen, die eine individuell zugeschnittene Förderung ermöglichen.

Es sollten standardisierte Lese- und Rechtschreibtests durchgeführt und evaluierte Förderprogramme eingesetzt werden.

 

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Allgemeine Informationen

Verantwortlich
Dipl. Päd. Anne Lüling
akadem. LRS-Therapeutin
Am Ballo 41a
58675 Hemer
Tel.: 0 23 72 – 75 285
info@lrs-therapie-hemer.de

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